Politik
Japan möchte sich von in der Verfassung verankerten Friedenspflicht trennen
Kommt eine Verfassungsänderung?

GDN -
Die Verfassung des Staates Japan, jap. Nihon koku kempÅ, basiert auf einem Entwurf der alliierten Besatzungsregierung, der allerdings in großem Umfang auch auf japanische Vorschläge zurückgriff. In ihr ist auch die sogenannte Friedenspflicht verankert. Doch von dieser möchte man sich jetzt trennen.
Die Verfassung des Staates Japan wurde am 3. November 1946 vom ersten nach dem Krieg gewählten Unterhaus, dem Herrenhaus und vom TennÅ verabschiedet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft.
Ein durch Artikel 9 der Verfassung verankerter Punkt, ist die sogenannte die Friedenspflicht. Doch dieser Artikel ist jedoch bis heute ein sehr strittiger Punkt. In diesem Artikel verzichtet der japanische Staat auf sonst allen souveränen Staaten zustehende Mittel, nämlich den Unterhalt einer Armee, die Androhung militärischer Gewalt und die Kriegführung.
Ein durch Artikel 9 der Verfassung verankerter Punkt, ist die sogenannte die Friedenspflicht. Doch dieser Artikel ist jedoch bis heute ein sehr strittiger Punkt. In diesem Artikel verzichtet der japanische Staat auf sonst allen souveränen Staaten zustehende Mittel, nämlich den Unterhalt einer Armee, die Androhung militärischer Gewalt und die Kriegführung.
Der Artikel 9 in deutscher Übersetzung:
“1. In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.
2. Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt."
“1. In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.
2. Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt."
Nach seinem überragenden Wahlsieg plant nun der japanische Ministerpräsident Shinzo Abe, sich von Artikel 9 zu verabschieden. Denn die Aufhebung dieses Artikels ist von Anfang an ein Ziel seiner Liberaldemokratischen Partei (LDP) gewesen.
Für die Kippung des Artikels 9 benötigt Abe, neben der bereits erteilten Zustimmung des Unterhauses, jedoch noch eine Zweidrittelmehrheit im Oberhaus.
Der Ministerpräsident findet, dass diese Maßnahme, angesichts der chinesischen Aufrüstung und des nordkoreanischen Nuklearpotenzials, erforderlich ist.
Für die Kippung des Artikels 9 benötigt Abe, neben der bereits erteilten Zustimmung des Unterhauses, jedoch noch eine Zweidrittelmehrheit im Oberhaus.
Der Ministerpräsident findet, dass diese Maßnahme, angesichts der chinesischen Aufrüstung und des nordkoreanischen Nuklearpotenzials, erforderlich ist.
Die japanische Bevölkerung findet diese Idee jedoch nicht so gut, denn sie stehen der geplanten Verfassungsänderung eher kritisch gegenüber. Eine Demonstration hat es bereits gegeben, Tausende DemonstrantenInnen riefen "Wir wollen keinen Krieg". Offenbar haben viele JapanerInnen Angst davor, dass bald auch japanische Soldaten in Kriegsgebiete geschickt werden.
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