Politik

Assoziierungsabkommen EU-Türkei

EU-Kommission verklagt Österreich


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Seit 1995 sollen die österreichischen Rechtsvorschriften Bestimmungen enthalten, welche die Rechtslage von türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen verschlechtern. Nach der Ansicht der EU-Kommission widerspricht dies den EU-Gesetzen.
So wurde zum Beispiel das Mindestalter von Ehegatten, für den Anspruch auf Familienzusammenführung, von 18 auf 21 Jahre angehoben. Zudem wurden strengere Lesekompetenzen und Sprachkenntnisse eingeführt. Dies verstößt nach der Ansicht der Kommission gegen die Stillhalteklauseln des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Türkei, das seit dem EU-Beitritt auch für Österreich gilt.
Die Kommission ist der Auffassung, dass Österreich seine Rechtsvorschriften entsprechend ändern muss und hat bereits im April 2014 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich übermittelt. Doch Österreich hielt an seinen Standpunkt fest, deswegen geht der Fall nun vor Gericht. Aus diesem Grund erhebt nun die Kommission Klage gegen Österreich. Die Begründung: Nichteinhaltung des Assoziierungsabkommens EU-Türkei.
Mit der Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, möchte die Kommission sicherstellen, dass das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht voll und ganz die Rechte der Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit und ihrer Familien widerspiegelt. Dies stehe ihnen nämlich durch die Assoziierung zwischen der EU und der Türkei auf der Grundlage des Abkommens von Ankara zu.
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