Politik
Unzureichende Vorschriften zur Entschädigung der Opfer von Straftaten
EU-Kommission verklagt Italien

Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN -
Im November 2011 brachte die EU-Kommission bei der italienischen Regierung die Angelegenheit von Beschwerden von Opfern, die in Italien eine vorsätzlich begangene Gewalttat erlitten hatten und in nationalen oder grenzüberschreitenden Situationen keine Entschädigung erhielten, zur Sprache.
Damals erinnerte die Kommission die italienische Regierung an ihre Verpflichtung, eine allgemeine Entschädigungsregelung einzuführen, welche im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 2004/80/EG allen Opfern einen gleichberechtigten Zugang zu Entschädigungsleistungen garantiert.
Die Kommission übermittelte am 18. Oktober 2013 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Doch bis jetzt hat Italien die erforderlichen Schritte noch nicht eingeführt und die Rechtsvorschriften noch nicht entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts geändert.
Die Kommission übermittelte am 18. Oktober 2013 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Doch bis jetzt hat Italien die erforderlichen Schritte noch nicht eingeführt und die Rechtsvorschriften noch nicht entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts geändert.
Aus diesem Grund hat gestern, 16. Oktober 2014, die Europäische Kommission beschlossen die Republik Italien, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, zu klagen. Die Begründung ist, dass Italien die EU-Vorschriften zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (Richtlinie 2004/80/EG) nicht angemessen umgesetzt hat.
Alle Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass ihre nationale Entschädigungsregelung eine gerechte und angemessene Entschädigung der Opfer von in ihrem Hoheitsgebiet vorsätzlich begangenen Gewalttaten gewährleistet. Dies schreibt das EU-Recht vor, an das alle Mitgliedsstaaten gebunden sind.
Alle Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass ihre nationale Entschädigungsregelung eine gerechte und angemessene Entschädigung der Opfer von in ihrem Hoheitsgebiet vorsätzlich begangenen Gewalttaten gewährleistet. Dies schreibt das EU-Recht vor, an das alle Mitgliedsstaaten gebunden sind.
Doch die italienischen Rechtsvorschriften sehen aber nur bei bestimmten vorsätzlich begangenen Gewalttaten wie zum Beispiel Terrorismus oder organisierter Kriminalität, nicht aber bei allen Straftaten eine Entschädigung der Opfer vor.
Unabhängig wo ein Opfer seinen Wohnsitz hat und unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat eine Straftat begangen wurde, muss eine Entschädigung gewährt werden, sowohl in nationalen als auch in grenzüberschreitenden Situationen.
Unabhängig wo ein Opfer seinen Wohnsitz hat und unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat eine Straftat begangen wurde, muss eine Entschädigung gewährt werden, sowohl in nationalen als auch in grenzüberschreitenden Situationen.
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