Politik

Die nächsten Schritte zu den “Vereinigten Staaten von Europa“

Werden Nationalstaaten abgeschafft?


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Europa wird langsam aber sicher in leisen unbemerkten Schritten immer mehr zum Zentralstaat. Seit 2013 plant man die Installation einer EU-Staatsanwaltschaft (EPPO). Sie soll die Aufgabe haben, Straftaten die zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU-Union führen zu bekämpfen und zu verfolgen.
Der Europäische Staatsanwalt wird die Macht haben, eigene EU-weite Ermittlungen zu tätigen, sowie auch Anklage zu erheben. Darüber hinaus soll der Behörde auch die Befugnis eingeräumt werden, Telefonate zu überwachen und der Zugriff auf die Bank-Konten der Bürger gestattet sein. Diese Basisfunktionen können aber auch auf andere Bereiche ausgedehnt und beliebig erweitert werden, womit diese Behörde noch mehr Macht haben würde. Doch der Vorschlag über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), wirft eine Reihe von Grundrechtsfragen auf.
Deswegen hatte es voriges Jahr auch einen massivem Widerstand gegen die schnelle Installation der EU-Staatsanwaltschaft gegeben, denn gleich 11 EU-Mitgliedsstaaten sprachen sich dagegen aus. Dennoch hat am 20. Februar 2014 der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) einen Entwurf eines Zwischenberichts zum Verordnungsentwurf der Kommission über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft angenommen. Am 4. März 2014 hat dann der Rat für Justiz und Inneres in seiner Aussprache eine Behördenstruktur in Form eines Kollegiums nationaler Staatsanwälte vorgeschlagen (Die Kommission eine Behördenleitung durch nur einen Staatsanwalt).
Auch wenn die Verhandlungen über die Installation der Europäischen Staatsanwaltschaft, nationale Gerichte unterlaufen, sind sie dennoch in vollem Gange. Jedoch wurde bisher noch keine endgültige Einigung erzielt. Das EU-Parlament arbeitet aber fieberhaft an der Installation und Umsetzung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die schon ab 2015 ihre Arbeit aufnehmen könnte.
Ist die Europäische Staatsanwaltschaft erst einmal Realität, dauert es sicherlich nicht mehr lange bis auch der Zentralstaat Europa installiert und umgesetzt werden kann. Der derzeitige Kommissions-Chef Barroso und die Justiz-Kommissarin Reding forderten ja dieses Jahr schon ganz öffentlich die Abschaffung der Nationalstaaten. Es wäre sicherlich Interessant zu prüfen, ob es sich bei der neuen EU-Behörde in Wahrheit um einen Angriff auf die Nationalstaaten und deren Gerichtsbarkeit handelt.
Es hat den Anschein, dass mit den Freihandelsabkommen, TTIP, CETA und Co. auf wirtschaftlicher Basis die demokratischen Grundrechte der einzelnen EU-Staaten, sowie deren Normen und Regularien ausgehebelt werden und mit der Europäischen Staatsanwaltschaft vermutlich jetzt auch noch die nationale Gerichtsbarkeit. Es stellt sich die Frage, was dann noch von unseren souveränen Nationalstaaten übrig bleiben wird, sind diese Maßnahmen erst einmal alle umgesetzt.
Besonders interessant in dem Zusammenhang EU-Superstaat und Aufhebung der Nationalstaaten, ist auch das Vorhaben, einen gemeinsamen Grenzschutz aufzubauen. Der Grenzsicherung soll von einer EU-eigenen Polizeieinheit erledigt werden. Doch es soll auch intensiv daran gearbeitet werden, einen zusätzlichen Polizeiapparat zu installieren, der nur an Brüssel weisungsgebunden ist. Damit ist auch die rechtliche Grundlage geschaffen, der es den polizeilichen Spezialkräften vom “ATLAS-Netzwerk“ erlaubt, jederzeit und überall in der EU Einsätze durchführen zu können. Das “ATLAS-Netzwerk“ ist eine von der EU-Kommission aufgebaute Polizeieinheit. Eine solche Behörde ist natürlich eine wesentliche Voraussetzung für den neuen EU-Staat.
Aus rein polizeilicher Sicht betrachtet ist eine weitere EU-Polizei nicht notwendig, denn seit dem 23. Januar 2006 gibt es ja bereits die Europäische Gendarmerietruppe (EGF). Die EGF war von Anfang an dazu gedacht, alle möglichen Arten des Krisenmanagements abzudecken, sei es nun als Teil einer Militäreinheit oder unter dem Kommando von zivilen Kräften. Auch hat die Truppe die Aufgabe, lokale Polizeieinheiten zu ersetzen oder zu verstärken. Unabhängige Beobachter vermuten jedoch, dass diese mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Polizeieinheit, speziell im Falle von Aufständen eingesetzt werden soll.
Zudem wurde im Juni 2014 die sogenannte “Solidaritätsklausel“ beschlossen. Dieses Gesetz ermöglicht der EU “im Falle von Terroranschlägen, natürlichen oder menschengemachten Katastrophen geschlossen zu handeln“. Im Klartext bedeutet dies, dass sich die EU damit die rechtliche Legitimation schafft, europaweit Polizei und das Militär einzusetzen. Auch gegen die EU-BürgerInnen?

Es stellt sich auch hier die Frage nach dem wahren Charakter der “Solidaritätsklausel“, denn es gibt ja gesamteuropäisch schon Abmachungen, Vereinbarungen und Gesetze, in Bezug auf gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen. Eine zusätzliche “Solidaritätsklausel“ wäre so betrachtet völlig unsinnig.
Besonders Auffällig ist, dass es zu allen diesen Entwicklungen keine öffentliche Diskussion gibt, handelt es sich dabei ja um grundlegende Änderungen in unserem Staatssystemen aber auch in unseren persönlichen Leben. Das besonders arglistige dabei ist jedoch, dass alle diese Informationen von der Kommission zwar öffentlich zur Verfügung gestellt werden, aber die NormalbürgerInnen keine Ahnung davon haben, zum einen dass es diese Informationen überhaupt gibt und zum anderen, wo man diese Informationen abrufen kann. Kann man hier womöglich sogar von einem leisen Putsch sprechen?
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