Politik

Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte geistigen Eigentums

Gesetz zum geistigen Urheberrecht


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Gestern, 02.06.2014, wurden von der Europäischen Kommission zwei Mitteilungen verabschiedet; zum einen den Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte geistigen Eigentums in der EU sowie eine Strategie für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern.
Er enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen gewerbsmäßige Rechtsverletzungen in den Mittelpunkt der Politik der EU im Bereich der Immaterialgüterrechtsdurchsetzung gestellt werden (Grundsatz "Follow the money"); der verabschiedete Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte geistigen Eigentums in der EU.

Der zuständige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier erklärte: "Dieser Aktionsplan zeigt, wie wir unsere Politik neu auf eine bessere Einhaltung der Immaterialgüterrechte durch die Privatwirtschaft ausrichten wollen."
Weiter sagte er: "Statt den Einzelnen zu bestrafen, der - häufig unwissentlich - Immaterialgüterrechte verletzt, orientieren sich die beschlossenen Maßnahmen an dem Grundsatz "Follow the money", um gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzern die Einnahmequelle zu entziehen."

Der für Handel zuständige EU-Kommissar Karel De Gucht sagte: "Unsere Unternehmen, Urheber und Erfinder sollten für ihre kreative und innovative Arbeit eine angemessene Vergütung erhalten."
Er ergänzte: “Hierzu und zur Aufrechterhaltung der Anreize für Innovation und Kreativität müssen wir mit unseren internationalen Partnern weiter an einer Verbesserung der Standards arbeiten. Wir sind nach wie vor dafür offen, unser Konzept an ihren Entwicklungsstand anzupassen, weisen aber auf die positiven Auswirkungen hin, die geistiges Eigentum auf Wachstum, Arbeitsplätze und Verbraucher haben kann.“
Der für Zoll zuständige EU-Kommissar Algirdas Å emeta erklärte: “Für die wirksame Durchsetzung von Schutzrechten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie zwischen diesen und der Wirtschaft erforderlich. Dies ist sowohl innerhalb der EU als auch gegenüber unseren internationalen Partnern von entscheidender Bedeutung.“ “Dieser Ansatz, der zahlreiche Interessenträger einbezieht, stellt eine Herausforderung dar, ist jedoch die einzige Möglichkeit, einen angemessenen Schutz unseres geistigen Eigentums in der EU und im internationalen Handel zu gewährleisten.“
Da unsere globalisierte Wirtschaft heutzutage auf die kräftig wachsenden wissensbasierten Branchen aufbaut, ist ein solcher Aktionsplan dringend erforderlich gewesen. Denn die Zahl der neuen europäischen Patentanmeldungen, eingetragene Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern hat sich seit 2003 mehr als verdoppelt. Jede Tätigkeit, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, könnte dieser durchaus positiven Entwicklung Schaden zufügen.
Nur alleine im Jahr 2012 wurden von den Grenzkontrollbehörden in der EU 90.000 Fälle von Waren registriert, bei denen zumindest der Verdacht auf Schutzrechtsverletzungen bestanden hat. Jahr für Jahr gehen der Weltwirtschaft rund 200 Mrd. EUR durch Schutzrechtsverletzungen verloren. Um diese Herausforderung zu bewältigen, wurde nun dieser Aktionsplan der EU verabschiedet.
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