Politik
EU-Beschluss zur Gentechnik - Selbstbestimmungsrecht für Mitgliedsstaaten
Österreich bleibt Gentechnikfrei

Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN -
Mitgliedstaaten sollen selbstständig den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verbieten können. Der EU-Umweltminister-Rat hat am 12. Juni den entsprechenden Kommissionsvorschlag zum Selbstbestimmungsrecht angenommen.
Österreich kann besonders stolz sein, denn der beschlossene Vorschlag geht auf eine österreichische Initiative zurück. Es ist ein großer Erfolg den Andrä Rupprechter (Österreichischer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) zu verzeichnen hat. Denn der Minister hat sich massiv für die rechtliche Absicherung von nationalen Anbauverboten eingesetzt. “Es mangelt nicht an starken Argumenten gegen die Gentechnik, das Selbstbestimmungsrecht ist gesichert. Das ist ein großer Erfolg - sowohl für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten als auch für unsere Landwirtschaft“, erklärte der Minister.
Bisher wurde der Kommissionsvorschlag jahrelang von großen Mitgliedsstaaten blockiert. Doch diesen März ist es gelungen, auch Großbritannien umzustimmen, wodurch sich jetzt eine Mehrheit gebildet hat, denn mittlerweile sind jetzt auch Deutschland und Frankreich nachgezogen.
Die neue Befugnis gewährt den Mitgliedsstaaten den Anbau von GVO auf rechtlich sicherer Basis zu beschränken oder zu untersagen. “Ich habe keine Zweifel daran, dass wir durch diesen Kompromiss sicherstellen können, dass auch in Zukunft keine genetisch veränderten Organismen in Österreich angebaut werden“, bekräftigte Rupprechter.
Die neue Befugnis gewährt den Mitgliedsstaaten den Anbau von GVO auf rechtlich sicherer Basis zu beschränken oder zu untersagen. “Ich habe keine Zweifel daran, dass wir durch diesen Kompromiss sicherstellen können, dass auch in Zukunft keine genetisch veränderten Organismen in Österreich angebaut werden“, bekräftigte Rupprechter.
Da der jetzt beschlossene Kompromiss keine Hintertüren für Gentechnikprodukte offen lässt, kann man durchaus von einer deutlichen Verbesserung der bisherigen Situation sprechen. Speziell in Bezug auf GVOs für Lebens- und Futtermittel bietet der neue Opt-Out-Ansatz viele Vorteile, denn die bisherigen Verbote waren nur als Notfallmaßnahmen möglich. Für die Umsetzung der nationalen Selbstbestimmung ist jetzt eine einmalige Übergangsfrist vorgesehen.
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